Wussten Sie, dass Sie innerhalb von 60 Minuten auf elektronische Anfragen (e-mail) reagieren müssen?
Das Landgericht Bamberg hat entschieden, dass es um einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht darstellt, wenn Sie als Internetpräsenz Besitzer und unternehmerisch und gewerblich tätig (sog. E-Commerce-Anbieter) im Impressum keine Telefonnummer angeben und auf elektronische Anfragen (E-Mail) nicht innerhalb von 60 Minuten reagieren.
Dieses Gerichtsurteil ist für jeden Unternehmer mit eigener Internetpräsenz wirklich ein Trojanisches Pferd.
Man weiß nie, was die Konkurrenz macht oder was findige Anwälte sich einfallen lassen!